


Leuchtstofflampenverbot ab 2023
Verkaufsverbot von Leuchtstofflampen
Ab dem September 2023 darf in der EU ein Grossteil der konventionellen Leuchtstofflampen nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Diese Regelung tritt voraussichtlich auch unverändert in der Schweiz in Kraft. Umso besser ist es, jetzt schon zu wissen, welche Leuchtmittel bald verboten sein werden – und welche Alternativen es dazu gibt
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Die zunehmende Produktion und Nutzung elektrischer und elektronischer Produkte hat zu einer wachsenden Menge an Elektro- und Elektronikabfällen geführt. Allerdings können während der Verwendung der Produkte sowie während der Sammlung und Entsorgung der Abfälle, die sie verursachen, schädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Kadmium in die Umwelt freigesetzt werden. Was erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen kann
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Eine Anpassung der EU Richtlinien hat zur Folge, dass Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und kreisförmige T5-Leuchtstofflampen per 25.2.2023 nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. Per 25.8.2023 folgen dann auch die linearen T5- und T8-Leuchtstofflampen. Für diverse Speziallampen gilt hingegen eine verlängerte Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren. Sobald es passende Alternativen dazu gibt, werden auch die übrigen Leuchtmittel durch eine LED-Variante ersetzt werden.

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